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Leistungsbedingungen Global Travel Rights für Autodesk-Wartungsvertrag, Abonnement für Single-User und Abonnement für Multi-User

Die folgenden Leistungsbedingungen gelten zusätzlich zu den Leistungen für die Global Travel Rights Ihres Wartungsvertrags und/oder Ihres Abonnements für Single-User und/oder Ihres Abonnements für Multi-User, soweit zutreffend.

1. DEFINITIONEN

Die folgenden Begriffe haben die untenstehenden Bedeutungen. Großgeschriebene Begriffe und nicht anderweitig in diesen Leistungsbedingungen definierte Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen in Ihrem Wartungsvertrag oder Abonnementvertrag für Single-User oder Multi-User (soweit zutreffend) zugeschrieben wurden.

„Zusatzprodukt“: jedes Produkt oder jede Software (ausgenommen eine Berechtigte Version der Abgedeckten Software oder Zusatzservices oder Support), das bzw. die Autodesk von Zeit zu Zeit an Sie als Leistung des Wartungsvertrags oder des Abonnements für Single-User oder für Multi-User (soweit anwendbar) leistet und das bzw. die näher in Autodesk Account beschrieben ist. Zusatzprodukte können insbesondere Tools und andere eigenständige Produkte beinhalten, die eine separate Installation benötigen und unabhängig von der Berechtigten Version der Abgedeckten Software funktionieren.

„Zusatzservices“: jeder Service, einschließlich Web-Services (ausgenommen eine Version der Abgedeckten Software oder Zusatzservices oder Support), der Ihnen von Autodesk von Zeit zu Zeit als Leistung des Wartungsvertrags oder des Abonnements für Single-User oder des Abonnements für Multi-User (soweit zutreffend) zur Verfügung gestellt wird und der (sofern zutreffend) näher im Autodesk Account beschrieben ist.

„Berechtigte Versionen der Abgedeckten Software“ meint die aktuellste von Ihnen installierte und aufgerufene Version der Abgedeckten Software und alle früheren Versionen der Abgedeckten Software („Vorgängerversionen“), für die Ihnen Rechte an der Vorgängerversion gemäß Ihres Wartungsvertrags oder Ihres Abonnementvertrags für Single-User oder für Multi-User (soweit andwendbar) eingeräumt wurden.

„Heimatland“ meint das Land oder die Jurisdiktion, das bzw. die (i) wenn Sie eine natürliche Person sind, Ihr Hauptwohnsitz ist, oder (ii) wenn Sie ein Unternehmen oder eine andere juristische Person sind, das Land, in dem Ihre juristische Person eingetragen wurde. Wenn Ihr Heimatland ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelszone ist, werden für die Zwecke Ihres Abonnementvertrags für Single-User alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone als Ihr Heimatland angesehen.

„Support“: meint das allgemein von Autodesk angebotene Programm, unter dem Autodesk (unter anderem) technische Unterstützungsleistungen als Leistung des Wartungsvertrags oder des Abonnements für Single-User oder Multi-User (soweit zutreffend) zur Verfügung stellt und das in Autodesk Account näher beschrieben ist.

„Web-Services“: meint Web- oder Cloud-basierte Services, die eine Verbindung zum Internet voraussetzen, und Services oder Funktionalitäten, die auf Servern gehostet oder anderweitig verfügbar gemacht werden, die Autodesk, seinem Bevollmächtigten oder selbstständigen nicht mit Autodesk verbundenen juristischen Personen gehören oder von oder für diese betrieben werden.

2. LEISTUNGEN FÜR GLOBAL TRAVEL RIGHTS

2.1 Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen, die im anwendbaren Autodesk-Lizenz- und Service-Vertrag in Bezug auf das Gebiet enthaltenen sind, sind Sie berechtigt oder können Sie Ihren Angestellten oder Named Users (soweit zutreffend) ohne die schriftliche Zustimmung von Autodesk erlauben, während der Vertragslaufzeit Ihres Wartungsvertrags oder Ihres Abonnement-Vertrags für Single-User oder Ihres Abonnement-Vertrags für Multi-User und unter den in diesen zusätzlichen Leistungsbedingungen festgelegten Voraussetzungen, für alle legal und in Ihrem Heimatland erworbenen Wartungsverträgen und Abonnements für Single-User und Abonnements für Multi-User die Berechtigten Versionen der Abgedeckten Software und/oder etwaiger Zusatzprodukte auf einem tragbaren Computer zu installieren und die Berechtigten Versionen der Abgedeckten Software und/oder etwaiger Zusatzprodukte außerhalb des Gebiets aufzurufen. Berechtigte Versionen der Abgedeckten Software und/oder Zusatzprodukte dürfen nur in Einklang mit den anderen Vorkehrungen des Wartungsvertrags und/oder des Abonnements für Single-User und/oder des Abonnements für Multi-User und nur für Ihre eigenen internen Geschäftszwecke verwendet werden, wie im anwendbaren Autodesk-Lizenz- und Service-Vertrag festgelegt. Die Leistungen für Global Travel Rights sind möglicherweise nicht für alle Berechtigten Versionen der Abgedeckten Software und/oder für Zusatzprodukte oder in allen Ländern erhältlich.

2.2 Ihre Leistungen für Global Travel Rights unterliegen den folgenden Bestimmungen:

2.2.1 Sofern nichts Anderes in diesen Leistungsbedingungen festgehalten ist, unterliegt die Installation und der Aufruf aller/jeglicher Berechtigter Versionen der Abgedeckten Software und/oder etwaiger Zusatzprodukte dem anwendbaren Autodesk-Lizenz- und Service-Vertrag (insbesondere allen US- und anderen anwendbaren Exportkontrollgesetzen), allen anwendbaren Leistungsbedingungen der Vorgängerversion und/oder etwaige Leistungsbedingungen für Zusatzprodukte;

2.2.2 Im Falle von Wartungsverträgen und Abonnements für Multi-User sind die Installation und der Zugriff aller/jeglicher Berechtiger Versionen der Abgedeckten Software und/oder etwaiger Zusatzprodukte ausschließlich auf einem tragbaren Computer gestattet, den Sie selbst oder Ihre Angestellten bei Reisen außerhalb des Gebiets mit sich führen

2.2.3 Im Falle von Wartungsverträgen und Abonnements für Multi-User dürfen alle/jeglichen Berechtigten Versionen der Abgedeckten Software und/oder etwaiger Zusatzprodukte auf andere Computer weder kopiert noch übertragen werden, noch dürfen andere Personen als Sie oder Ihre Angestellten bei Reisen außerhalb des Gebiets Zugriff darauf erhalten;

2.2.4 Die Berechtigten Versionen der Abgedeckten Software und/oder Zusatzprodukte dürfen außerhalb des Gebiets nicht von jemand anderem als dem bestimmten lizenzierten User oder Named User aufgerufen werden;

2.2.5 Wenn Sie zu Support-Leistungen berechtigt sind, gelten die für Ihren Level des Abonnements für Single-User und Ihr Gebiet anwendbaren erhältlichen Support-Stunden (wie in den Support-Leistungsbedingungen beschrieben, die auf Ihren Wartungsvertrag und/oder Ihren Abonnement-Vertrag für Single-User und/oder Ihren Abonnement-Vertrag für Multi-User anwendbar sind).