Grüner bauen ist in der EU jetzt Pflicht – was Unternehmen wissen müssen

Dekarbonisierungsziele, Ökobilanzierung und Berichtspflicht: Die neuen EU-Richtlinien EPBD und CSRD setzen ambitionierte Maßstäbe für eine grünere Bauwirtschaft in der EU.


Die neuen EU-Nachhaltigkeitsvorschriften verankern ambitionierte Umweltziele als gesetzliche Vorgaben.

Baukräne ragen in der Morgendämmerung in der Frankfurter Skyline auf.

Zach Mortice

26. Juni 2026

Min. Lesedauer
  • Die Europäische Union hat zwei wichtige Nachhaltigkeitsvorschriften verabschiedet, die dem Bausektor erweiterte Rechenschaftspflichten auferlegen

  • Die Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) setzen ehrgeizige Ziele und rücken die Analytik in den Vordergrund

  • Hardware- und Software-Tools wie IoT-Sensoren, intelligente Messgeräte, digitale Planungstools, BIM und digitale Zwillinge sind unverzichtbar, um Daten über den gesamten Lebenszyklus eines Projekts zu verfolgen

Weitreichende neue Nachhaltigkeitsvorschriften für das Baugewerbe haben 2024 den Einsatz für eine kohlenstofffreie gebaute Umwelt vom ambitionierten Ziel zur gesetzlichen Verpflichtung für hunderte Millionen Menschen werden lassen. Die Neuerungen erfordern, dass die Nachhaltigkeitsanalytik, die in der Planungs- und Baubranche bisher eher als Nischenwissen galt, zur Basiskompetenz wird. Gleichzeitig steigt der Bedarf an neuen Tools und Techniken zur Datenorganisation und -analyse, um die Gebäudeleistung prüfbar zu machen, deutlich an.

Die Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) schreibt vor, dass Großunternehmen über die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Geschäftspraktiken berichten müssen. Parallel dazu zielt die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) darauf ab, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand in der EU zu erreichen. Dieser Meilenstein soll durch obligatorische Verbesserungen der am wenigsten energieeffizienten Gebäude realisiert werden.

Daten als Grundlage: Was Planungs- und Bauunternehmen jetzt wissen müssen

Eine Bildmontage zeigt ein Gebäude und seinen digitalen Zwilling nebeneinander in der städtischen Umgebung.
Ein digitaler Zwilling, der Einblicke in detaillierte Gebäudedaten bietet, ist für die Erfüllung der EPBD- und CSRD-Anforderungen ideal.

Laut Adrian Joyce, Generalsekretär von Efficient Buildings Europe, einem Industrieverband, der sich für mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Bauwesen einsetzt, müssten Planungs- und Bauunternehmen keine speziellen Fachberater für die Einhaltung der EPBD einstellen. Allerdings sei es erforderlich, dass manche Mitarbeitende schon „über das relevante Fachwissen und die Fähigkeit verfügen, die Anforderungen der EPBD zu erläutern. Dazu zählen insbesondere die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden, die Nullemissionsanforderungen für neue Gebäude, die Ökobilanzierung und die Anforderungen an die digitale Berichterstattung“. Damit werden grundsätzlich analytische Nachhaltigkeit (Analytical Sustainability) und Leistungsabläufe für alle Bereiche vorgeschrieben.

Hardware- und Software-Tools – wie etwa IoT-Sensoren oder intelligente Messgeräte – spielen bei der Verwirklichung dieser Ziele eine zentrale Rolle und digitale Planungstools wie Autodesk Revit sind unverzichtbar. „Mit BIM können Unternehmen Daten über den gesamten Lebenszyklus eines Projekts verfolgen“, erklärt Joyce.

Die ideale Datenplattform für die Umsetzung der EPBD und der CSRD beinhaltet einen vollständigen digitalen Zwilling und detaillierte Einblicke in die Datenpunkte zur Gebäudeleistung. Mit einer solchen Plattform lässt sich auch die Ökobilanz pro vermietbarer Fläche, der Vergleich des Belegungsgrads mit dem Anteil an Energie aus erneuerbaren Quellen oder eine Bewertung der Leistung der Gebäudehülle im Verhältnis zum Belegungsgrad berechnen. „So ist es möglich, Entscheidungen auf Basis vielseitiger Eckdaten zu treffen“, so Elise Grosse, Leiterin der Abteilung für Nachhaltigkeit bei dem in Schweden ansässigen globalen Architekturbüro Sweco.

Bestandssanierung im Fokus: Die ambitionierteste Herausforderung der EPBD

Der Eiffelturm ragt über das Pariser Stadtbild im Abendlicht hinaus.
Frankreich ist ein Vorreiter bei der Verabschiedung neuer Umweltvorschriften.

Die Schwerpunktsetzung auf Bestandsgebäude ist der wohl ehrgeizigste Aspekt der EPBD. Für bestehende Nichtwohngebäude schreibt die Richtlinie die schrittweise Einführung von Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz vor. Die Gebäude mit der schlechtesten Bilanz sind für energetische Sanierungen vorgesehen: Bis 2030 muss jedes EU-Land die untersten 16 % – und bis 2033 die untersten 26 % – seines Nichtwohngebäudebestands renovieren.

Für Wohngebäude gelten flexiblere Vorschriften: Jedes Land wird einen eigenen Plan verabschieden, um den durchschnittlichen Energieverbrauch seines Wohnungsbestands bis 2030 um 16 % – und bis 2035 um 20 % – zu senken, wobei 55 % der Reduzierungen auf den Wohnungsbestand mit der schlechtesten Energiebilanz entfallen müssen. Die Auflagen für neue Gebäude sind sogar noch strenger. Sämtliche Neubauten müssen bis 2030 Netto-Null-Emissionen am Standort aufweisen. Ab Baujahr 2030 werden die Emissionen über den gesamten Lebenszyklus berechnet.

Alle EU-Länder sind verpflichtet, die Vorschriften der EPBD in ihre eigenen Gesetze und Bauvorschriften aufzunehmen und sie damit durchsetzbar zu machen. „Eine Nichteinhaltung dieser Bestimmungen kann zur Ablehnung eines Bauantrags führen“, so Piotr Mokrzanski, Leiter der ESG-Due-Diligence-Abteilung bei Arcadis in Polen. Die EPBD fördert eine solide Datenerfassung und -weitergabe und macht die Mitgliedstaaten für die Einrichtung nationaler Datenbanken zur Erfassung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verantwortlich.

Bisher wurden diese Maßnahmen von den Mitgliedsländern nicht einheitlich umgesetzt. Frankreich, die Niederlande und Dänemark sind am weitesten fortgeschritten. Dort wurden bereits gesetzliche Verpflichtungen sowie finanzielle Unterstützungsstrukturen zur Renovierung des energetisch ineffizienten Gebäudebestands eingeführt. Alle drei Länder können eine lange Erfolgsgeschichte bei der Verbesserung der lieferkettenbezogenen CO2-Bilanz für Tätigkeiten im Architektur-, Ingenieur- und Bauwesen vorweisen.

CSRD: Transparenzpflicht als Wettbewerbsfaktor

Mitarbeitende in einem Konferenzraum betrachten einen Sonnenkollektor und führen eine Diskussion über nachhaltige Energie.
Nach dem neuen Gesetz müssen EU-Unternehmen ihre Risiken, Chancen und Strategien im Bereich der Nachhaltigkeit offenlegen.

Gemäß der CSRD müssen rund 50.000 Unternehmen die Risiken und Chancen ihrer Geschäftspraktiken in Bezug auf soziale und ökologische Faktoren offenlegen. Diese Verpflichtung trat im Jahr 2024 in Kraft, die Berichte sind ab 2025 fällig.

In den USA fehlt eine ähnliche Gesetzgebung: Hier erfolgen solche Entscheidungen auf dezentraler bzw. freiwilliger Basis. Die CSRD-Vorschriften zielen darauf ab, Greenwashing zu unterbinden. „Immer mehr Investoren und Fachkräfte im Finanzwesen fragen derzeit nach Kennzahlen zu Kohlenstoffneutralität, Energieleistung und Klimaanpassungsrisiko, weil sie nicht wollen, dass ihr Wertpapierbestand umweltschädlich aussieht“, so Grosse.

Unternehmen in der EU sind bereits seit 2014 zu einer gewissen Sozial- und Umweltberichterstattung verpflichtet. Allerdings müssen laut den neuen Vorschriften noch mehr Unternehmen diese Maßnahmen umsetzen. Große, an EU-regulierten Börsen notierte Unternehmen sind rechenschaftspflichtig, und die Berichte können geprüft werden.

Das neue Gesetz verpflichtet die Unternehmen zur Offenlegung folgender Informationen:

  • Strategien zur Vermeidung von Umweltverschmutzung

  • Interne Anreize zur Verringerung der Kohlenstoffemissionen

  • Schutzmaßnahmen für die biologische Vielfalt im Ökosystem

  • Arbeits- und Menschenrechtspraktiken

  • Schutzmaßnahmen für Verbraucher und Endnutzer

  • Maßnahmen zur Korruptionsprävention und Geschäftsethik

Die Festlegung der Sanktionen für die Nichteinhaltung der Vorschriften – wie etwa Geldstrafen oder eine öffentliche Bekanntgabe – findet auf nationaler Ebene statt.

CSRD-Berichte müssen die Geschäftstätigkeit nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit beschreiben. Dementsprechend müssen zum einen sogenannte „Inside-Out“-Faktoren berichtet werden. Hier handelt es sich um Gegebenheiten, die sich auf die Welt außerhalb des Unternehmens auswirken können – wie etwa die Möglichkeit einer Verschmutzung eines lokalen Wassereinzugsgebiets durch Nebenprodukte aus der Produktion. Darüber hinaus erstreckt sich die Berichterstattungspflicht auf sogenannte „Outside-In“-Faktoren, die den Betrieb eines Unternehmens beeinflussen. Ein Beispiel dafür ist die Möglichkeit von Preissprüngen bei einer wichtigen Produktionskomponente als Folge von klimawandelbedingten Katastrophen. Planungs- und Bauunternehmen sowie Gebäudeeigentümer müssen dementsprechend die Kohlenstoffbilanz sowie die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer eigenen Produkte – der Gebäude, die sie planen, bauen und betreiben – offenlegen.

„Die CSRD hat einen enormen Einfluss auf unsere Projekte, weil sie Teil des Berichtssystems für unsere Kunden sind“, erklärt Grosse, die oft die Beratung für grünes Bauen bei Sweco leitet.

Die Komplexität und der Umfang der datenintensiven CSRD-Berichterstattung kann für kleinere Unternehmen schwierig sein: Die Einhaltung der zwölf Standards, 82 Berichtsanforderungen und 500 KPIs kann Hunderte von Stunden in Anspruch nehmen. „Das erfordert die Einstellung zusätzlicher Fach- und Führungskräfte oder die Schaffung eines internen Teams, das für diesen Bereich zuständig ist“, erklärt Mokrzanski. „Auf dem Markt gibt es zahlreiche Tools, die die Erfassung der erforderlichen Daten erleichtern und verbessern können. Das Thema CSRD ist relativ neu, entsprechend werden die verfügbaren Tools ständig optimiert.“

Die Chaillot-Erklärung: Globales Signal für den Wandel

Unterstrichen werden diese beiden neuen Regelungen durch die Chaillot-Erklärung der UN, die erstmals einen Fahrplan zur Bekämpfung der Kohlenstoffemissionen aus der bebauten Umwelt festlegt. Es handelt sich nicht um eine durchsetzbare Vorschrift, sondern eine Werteerklärung, die von 70 Nationen, darunter auch den USA, unterzeichnet wurde. Die UN-Erklärung räumt ein, dass die bebaute Umwelt für fast die Hälfte der weltweiten Kohlenstoffemissionen verantwortlich ist und dass allein der Betrieb von Gebäuden 27 % der Emissionen ausmacht.

Die Erklärung verurteilt die „übermäßige Ausbeutung“ natürlicher Ressourcen für die Herstellung von Baumaterialien und fordert verbindliche Bau- und Energievorschriften – wie etwa die EPBD –, eine Ökobilanzierung der Emissionen, die Schulung von Arbeitskräften sowie neue Instrumente und Rechtsrahmen für die Erhebung und den Austausch von Daten. Überwacht werden die Fortschritte bei der Realisierung der erklärten Ziele durch den neu angekündigten Intergovernmental Council for Buildings and Climate (ICBC).

„Die Chaillot-Erklärung ist ein wichtiger Meilenstein, da sie zu den ersten Stellungnahmen der Vereinten Nationen zählt, in denen direkt anerkannt wird, dass Gebäude durch die Reduzierung der Kohlenstoffemissionen im Gebäudesektor eine wesentliche Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels spielen können.“

– Adrian Joyce, Generalsekretär, Efficient Buildings Europe

Die Erklärung ermutigt die jeweiligen nationalen Regierungen, die Kohlenstoffemissionen dort zu reduzieren, wo sie am stärksten sind. „Die Chaillot-Erklärung ist ein wichtiger Meilenstein, da sie zu den ersten Stellungnahmen der Vereinten Nationen zählt, in denen direkt anerkannt wird, dass Gebäude durch die Reduzierung der Kohlenstoffemissionen im Gebäudesektor eine wesentliche Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels spielen können“, so Joyce. „Dieser ganzheitliche Ansatz unterstreicht, dass die Bemühungen um eine deutliche Verringerung der Klimaauswirkungen der bebauten Umwelt über den betrieblichen Energieverbrauch für Heizung oder Kühlung hinausgehen und auch die Emissionen berücksichtigen müssen, die mit jeder anderen Phase des Lebenszyklus eines Gebäudes verbunden sind – wie etwa mit der Materialproduktion, dem Bau, dem Abfall und dem Recycling.“

„Jetzt haben Klimafaktoren einen Geldwert“

Eine Fachexpertin am Laptop erläutert Kollegen den Inhalt eines Dokuments.
Banken sind in der Regel bereit, „grüne Kredite“ für energetische Sanierungen anzubieten.

Gesetzliche Vorgaben wie die EPBD stehen für einen grundsätzlich anderen Ansatz als die in den USA typischen Zertifizierungssysteme wie LEED, die auf freiwilliger Basis erfolgen. Laut Grosse dienten freiwillige Systeme in erster Linie als „Kommunikations- und Markenzeichen“, mit denen die Differenzierungsmerkmale bestimmter Gebäude hervorgehoben werden. Richtlinien wie die EPBD dienen eher dazu, die Energieeffizienz des Baubestandes insgesamt zu verbessern.

Die EPBD umfasst auch eine viel größere Bandbreite von Gebäuden. Nicht nur die größten Baudenkmäler werden in Betracht gezogen, die am ehesten in der Lage sind, die Vorlaufkosten eines freiwilligen Zertifizierungssystems zu tragen und den anschließenden Marketingvorteil zu nutzen. „Hier stoßen freiwillige Programme an ihre Grenzen“, so Joyce. „Die EU-weite Sanierungsquote stagniert derzeit bei etwa 1 %.“

Mittel- bis langfristig wird der Finanzierungs- und Unterstützungsbedarf durch geringere laufende Betriebskosten nach Abschluss der Sanierung ausgeglichen. Die längerfristige Rendite führt zu günstigen Zinssätzen bei den Kreditgebern. „Die Banken sind eher bereit, grüne Kredite für energetische Sanierungen zu vergeben“, so Grosse. „Mehr und mehr Unternehmen verstehen die Logik dahinter.“ Weitere positive Folgen sind bessere Klimaresistenz angesichts sich verschärfender Katastrophen und eine Steigerung des Objektwerts. Als Alternative seien ungebremste Kohlenstoffemissionen letztendlich extrem teuer, so Grosse: „Jetzt haben Klimafaktoren einen Geldwert.“

Hier erfahren Sie mehr über die Auswirkungen der Umweltrichtlinien und neuer Technologien auf Ihr Unternehmen.

Zach Mortice

Zur Person: Zach Mortice

Zach Mortice ist ein Architekturjournalist und lebt in Chicago. Folgen Sie @zachmortice auf Twitter und Instagram.

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