LEGAL NOTICES & TRADEMARKS

Heimarbeitsplatz Leistungsbedingungen für Autodesk-Wartungsplan und Abonnement für Mehrbenutzer

Die folgenden Leistungsbedingungen regeln zusätzlich Ihre Heimarbeitsplatzleistungen.

1. DEFINITIONEN

Die folgenden Begriffe haben die untenstehenden Bedeutungen. Großgeschriebene Begriffe und nicht anderweitig in diesen Leistungsbedingungen definierte Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen in Ihrem Autodesk-Wartungsplan-Vertrag oder Ihrem Abonnementvertrag für Mehrbenutzer (soweit zutreffend) zugeschrieben wurde.

„Zusatzprodukt“: jedes Produkt oder jede Software (ausgenommen eine Berechtigte Version der Abgedeckten Software oder Zusatzservices oder Support), das bzw. die Autodesk von Zeit zu Zeit an Sie als Leistung des Wartungsplans oder des Abonnements für Mehrbenutzer (soweit zutreffend) leistet und das bzw. die näher in Autodesk Account beschrieben ist. Zusatzprodukte können insbesondere Tools und andere eigenständige Produkte beinhalten, die eine separate Installation benötigen und unabhängig von der Berechtigten Version der Abgedeckten Software funktionieren.

„Zusatzservices“: jeder Service, einschließlich Web-Services (ausgenommen eine Berechtigte Version der Abgedeckten Software oder Zusatzservices oder Support), der Ihnen von Autodesk von Zeit zu Zeit als Leistung des Wartungsplans oder des Abonnements für Mehrbenutzer (soweit zutreffend) zur Verfügung gestellt wird und der (sofern zutreffend) näher in Autodesk Account beschrieben ist.

„Berechtigte Version der Abgedeckten Software“ meint die aktuellste Version der Abgedeckten Software, die von Autodesk in dem Gebiet allgemein zur Verfügung gestellt wird and sämtliche vorherigen Versionen der Abgedeckten Software, für die Ihnen Leistungen für frühere Versionen gemäß Ihres Wartungsplan-Vertrags oder Abonnementvertrags für Mehrbenutzer (soweit zutreffend) gewährt wurden („Vorgängerversionen“) und die in der Liste der berechtigten Produkte für die Heimarbeitsplatznutzung aufgelistet sind, die in Autodesk Account aufgeführt oder über den Autodesk Account zugänglich sind.

„Support“: meint das allgemein von Autodesk angebotene Programm, unter dem Autodesk (unter anderem) technische Unterstützungsleistungen als Leistung des Wartungsplans oder des Abonnements für Mehrbenutzer (soweit zutreffend) zur Verfügung stellt und das in Autodesk Account näher beschrieben ist.

„Web-Services“: meint Web- oder Cloud-basierte Services, die eine Verbindung zum Internet voraussetzen, und Services oder Funktionalitäten, die auf Servern gehostet oder anderweitig verfügbar gemacht werden, die Autodesk, seinem Bevollmächtigten oder selbstständigen nicht mit Autodesk verbundenen juristischen Personen gehören oder von oder für diese betrieben werden.

2. HEIMARBEITSPLATZLEISTUNGEN

2.1 Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen, die in dem anwendbaren Autodesk-Lizenz- und Service-Vertrag bezüglich der Berechtigten Version der Abgedeckten Software oder einem Zusatzprodukt enthalten sind, dürfen Sie während der Vertragslaufzeit eine zweite Kopie der Berechtigten Version der Abgedeckten Software und/oder Zusatzprodukte installieren und aufrufen, oder diese Installation und diesen Aufruf Ihren Mitarbeitern erlauben; die Installation und das Aufrufen muss auf einem Computer erfolgen, der sich im Gebiet jedoch nicht in Ihren Geschäftsräumlichkeiten befindet (einschließlich eines Arbeitscomputers oder eines privaten Computers, der sich am Wohnort Ihres Mitarbeiters befindet), und darf nur für die Verwendung im Rahmen Ihrer internen Geschäftszwecke, im Einklang mit dem anwendbaren Autodesk-Lizenz- und Service-Vertrag (wie durch diese Leistungsbedingungen und jegliche anwendbaren Leistungsbedingungen für Vorgängerversionen oder anwendbare Leistungsbedingungen für Zusatzproduktegeändert oder ergänzt) erfolgen. Solche internen Geschäftszwecke können insbesondere Training und Ausbildung von Mitarbeitern betreffend die Berechtigten Versionen der Abgedeckten Software und/oder Zusatzprodukte umfassen.

2.2 Die Kopie der Berechtigten Version der Abgedeckten Software und/oder Zusatzprodukte, die an Ihrem Arbeitsplatz installiert sind und dort aufgerufen werden , wird grundsätzlich als „Primärlizenz“ bezeichnet und die Kopie der Berechtigten Version der Abgedeckten Software und/oder Zusatzprodukte, die nicht an Ihrem Arbeitsplatz installiert sind und nicht von dort aufgerufen werden, werden grundsätzlich als „Heimarbeitsplatzlizenz“ bezeichnet. Heimarbeitsplatzleistungen sind nicht für alle Versionen der Abgedeckten Software und/oder Zusatzprodukte oder in allen Ländern erhältlich.

2.3 Wenn Autodesk oder ein Vertragshändler Ihnen ein Gewechseltes Abonnement bereitstellt, sind Sie ab dem Inkrafttreten dieses Gewechselten Abonnements berechtigt, weiterhin jegliche Heimarbeitsplatzlizenzen für die verbleibende Dauer der autorisierten Laufzeit dieser Heimarbeitsplatzlizenz zu installieren und aufzurufen, vorausgesetzt, (i) die Berechtigte Version der Abgedeckten Software und/oder des Zusatzprodukts, auf die/das sich diese Heimarbeitsplatzlizenz bezeiht, ist im Gewechselten Abonnement inbegriffen, und (ii) die Installation und das Aufrufen dieser Heimarbeitsplatzlizenz durch Sie oder Ihre Mitarbeiter entspricht weiterhin jederzeit diesen Leistungsbestimmungen für Heimarbeitsplätze oder den für dieses Gewechselte Abonnement geltenden Leistungsbestimmungen für Heimarbeitsplätze.

3. HEIMARBEITSPLATZBEDINGUNGEN

3.1 Ihre Heimarbeitsplatzleistungen unterliegen den folgenden Bedingungen:

3.1.1 Die Anzahl der Heimarbeitsplatzlizenzen, die Sie installieren und aufrufen oder Ihren Mitarbeitern erlauben, zu installieren und aufzurufen, darf die Anzahl der Kopien der von Ihrem Wartungsplan oder der vom Abonnement für Mehrbenutzer (soweit zutreffend) abgedeckten Primärlizenz, die nach dem anwendbaren Autodesk-Lizenz- und Service-Vertrag oder dem anwendbaren Abonnementvertrag für Mehrbenutzer (soweit zutreffend) und anwendbaren Leistungsbedingungen für Vorgängerversionen und Leistungsbedingungen für Zusatzprodukte zur Installation oder zum Aufruf erlaubt sind, nicht übersteigen.

3.1.2 Sie müssen die von Autodesk von Zeit zu Zeit festgelegten Verfahren und Richtlinien zum Erhalt von Heimarbeitsplatzlizenzen befolgen;

3.1.3 Heimarbeitsplatzlizenzen dürfen nicht gleichzeitig mit den Primärlizenzen, auf die sie sich beziehen, aufgerufen werden;

3.1.4 Ihre Berechtigung, eine Heimlizenz zu installieren und aufzurufen, beginnt an dem Tag, an dem der Autorisierungscode für diese Heimarbeitsplatzlizenz von Autodesk ausgegeben wird und läuft, je nachdem, was früher eintritt, (1) bis zur Beendigung oder dem Auslaufen Ihres Wartungsplans oder Abonnements für Mehrbenutzer (soweit zutreffend) oder (2) bis dreizehn (13) Monate nach jenem Anfgangsdatum (an dem die Heimarbeitsplatzlizenz nicht mehr funktionieren wird);

3.1.5 Heimarbeitsplatzlizenzen können nicht upgegraded werden und werden von Autodesk bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung nicht ersetzt;

3.1.6 für Heimarbeitsplatzlizenzen ist Support nicht verfügbar;

3.1.7 Die Ihren Mitarbeitern von Ihnen eingeräumte Erlaubnis, (eine) Heimarbeitsplatzlizenz(en) zu installieren und aufzurufen, muss von Ihnen sofort beendet werden, wenn der/die Mitarbeiter Ihr Arbeitsverhältnis verlässt/verlassen. Die fortgesetzte Installation und der Aufruf von (einer) Heimarbeitsplatzlizenz(en) durch (einen) ehemalige(n) Mitarbeiter oder eine dritte Partei, die nicht Ihr Mitarbeiter ist, stellt eine Verletzung Ihres Wartungsplan-Vertrags oder Ihres Abonnementvertrags für Mehrbenutzer (soweit zutreffend) und Ihres anwendbaren Autodesk-Lizenz- und Service-Vertrags dar; und

3.1.8 Anfragen nach Heimarbeitsplatzlizenzen müssen im Einklang mit dem von Autodesk im eigenen Ermessen von Zeit zu Zeit festgelegten Verfahren übermittelt werden.